Aktuelles

Teilung von Miteigentum an einem Grundstück im Scheidungsfall

Bundesgerichtsentscheid: Nach Art. 206 Abs. 1 ZGB hat der Ehegatte, der ohne entsprechende Gegenleistung zum Erwerb eines Vermögenswerts des andern beigetragen hat, über seine Rückerstattungsforderung hinaus Anspruch auf Beteiligung am Mehrwert, den der fragliche Vermögensgegenstand im Zeitpunkt der Auseinandersetzung aufweist. Wollen die Ehegatten die Anwendung dieser Regel ausschliessen, müssen sie … weiterlesen

Teilung von Miteigentum an einem Grundstück im Scheidungsfall

Nach Art. 206 Abs. 1 ZGB hat der Ehegatte, der ohne entsprechende Gegenleistung zum Erwerb eines Vermögenswerts des andern beigetragen hat, über seine Rückerstattungsforderung hinaus Anspruch auf Beteiligung am Mehrwert, den der fragliche Vermögensgegenstand im Zeitpunkt der Auseinandersetzung aufweist. Wollen die Ehegatten die Anwendung dieser Regel ausschliessen, müssen sie hierzu gemäss … weiterlesen

Güterrechtliche Auseinandersetzung

Güterrechtliche Auseinandersetzung Merkblatt (97 kB)Der (Ehe-)Güterstand wird durch Tod aufgelöst (Art. 204 Abs. 1 ZGB; Art. 236 Abs. 1 ZGB). Bei verheirateten Erblassern ist deshalb zuerst eine güterrechtliche Auseinandersetzung und danach anschliessend die erbrechtliche Auseinandersetzung vorzunehmen. Erst was im Rahmen der güterrechtlichen Auseinandersetzung dem verstorbenen Ehegatten, also dem Erblasser, zufällt, gehört in seinen Nachlass. … weiterlesen