Christof Bläsi Rechtsanwalt, Notar und Kinderanwalt

Recht am Lebensende

Ich befasse mich mit Rechtsfragen am Lebensende.

Das selbstbestimmte Sterben von Menschen begleite und setze ich juristisch durch. Auch Ärzten, Spitälern, Heimen und Kliniken stehe ich in diesem sensiblen Bereich der Patientenrechte am Lebensende zur Verfügung.

Viele Menschen haben Angst, bei schwerer Krankheit oder am Ende des Lebens durch die sogenannte „Apparatemedizin“ gegen ihren Willen an einem wenig würdigen Leben erhalten zu werden. Sinnvolle Gegenmassnahmen sind die Patientenverfügung und der Vorsorgeauftrag.

Auf der Ebene des Palliative-Care-Verständnis geht es darum, über ausreichende Kompetenzen verfügen, um Menschen im Bezug auf das Lebensende zu beraten und sie zu befähigen, den letzten Lebensabschnitt selbstbestimmt zu gestalten. Das umfasst z.B. das Wissen über die zur Verfügung stehenden Angebote, das Akzeptieren von Sterben und Tod als Bestandteile des Lebens, kommunikative Fähigkeiten und Kenntnisse über die Möglichkeiten, Wünsche und Präferenzen für das Lebensende festzuhalten und ihnen Gewicht zu verleihen (z.B. mit einem Vorsorgeauftrag und einer Patientenverfügung).

Bevor Sie einen Vorsorgeauftrag und eine Patientenverfügung erstellen, ist eine qualifizierte juristische Beratung sinnvoll.

Nicht selten muss das Zulassen des Sterbens nach dem Willen des Patienten mit juristischen Mitteln erkämpft werden.