Christof Bläsi Rechtsanwalt, Notar und Kinderanwalt

Patientenverfügung

In der Patientenverfügung legen Sie heute schon Ihre Behandlungswünsche für den Fall nieder, dass Sie Ihren Willen auf Grund einer Erkrankung, eines Unfalles oder infolge Alter selbst nicht mehr bilden und äussern können.

In einer Patientenverfügung bestimmen Sie, wann und wie lange Sie welche Behandlung bekommen möchten. Auch Details für das Vorgehen nach dem Tod können festgehalten werden. Mit einer solchen Verfügung treten Betroffene der Hilflosigkeit angesichts der Krankheit entgegen. Für die Angehörigen bedeutet es eine grosse Entlastung, Ihre Wünsche in dieser Lebensphase zu kennen.

Nach unserer Erfahrung führen gerade die Situationen, in denen der unmittelbare Sterbeprozess noch nicht eingesetzt hat (so z.B. bei fortgeschrittener Demenz), sehr oft zu den schwierigsten Streitfällen. Hier wird das Leben oft künstlich verlängert. Umso wichtiger ist es deshalb, dass Sie durch Verwendung einer individuellen, auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Patientenverfügung Ihre Wünsche eindeutig festhalten und eine klare Verfügung treffen.

Achten Sie darauf, dass in Ihrer Patientenverfügungen auch Ihre Meinung zu Palliative Care und zur Pflege zu Hause enthalten ist.