Christof Bläsi Rechtsanwalt, Notar und Kinderanwalt

Vorsorgeauftrag

Im Vorsorgeauftrag bestimmen Sie eine Person, der Sie vertrauen und der Sie zutrauen, Ihren Willen in bezug auf Personensorge und Vermögenssorge durchzusetzen.

Diese Person sollte Ihre Beweggründe und Ihre Wertvorstellungen aus Gesprächen kennen.

Es ist weitgehend unbekannt, dass Sie auch Ihre Angehörigen, insbesondere auch Ihren Ehepartner, auf diese Weise durch einen Vorsorgeauftrag bevollmächtigen müssen. Denn allein Verwandtschaft oder Eheschliessung oder Lebensgemeinschaft geben diesen Personen nicht das Recht, Sie bei Urteilsunfähigkeit vertreten zu können und über Ihr Wohl zu entscheiden (Ausnahme: Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern).

Weitgehend unbekannt ist auch, dass insbesondere Eigentümer von Wohneigentum (Ehepaare mit Mit- oder Gesamteigentum) zwingend eines Vorsorgeauftrages bedürfen.