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Rechtsfragen – ganz privat gesehen

Ist die Rechtslage für Unternehmer und Unternehmen schon unübersichtlich genug, für Privatpersonen ist sie meist gänzlich unüberschaubar.

Ich helfe Ihnen, schnell – und mit einfachen Worten – einen klaren Überblick über Ihre Rechtsposition(en) zu bekommen.

Sehen Sie mich als Dolmetscher zwischen Ihnen und dem Gesetz.

Durch meine langjährige Praxiserfahrung und durch meine Lebenserfahrung, verbunden mit dem systemischen Denkansatz erhalten Sie erfolgsorientierte Lösungen, die sich am wirklichen Leben orientieren und Ihnen eine sichere Leitlinie bieten.

Weitere interessante und nützliche Dokumente zum Familienrecht, Eherecht, Vorsorge- und Altersrecht finden Sie im Downloadbereich „Recht für Privatpersonen„.

Ehe- und Erbvertrag

Ebenso wie die Rechte und Pflichten in der Ehe regelt das Gesetz auch die Folgen bei einer Auflösung der Ehe. Wird die Ehe durch Scheidung oder Tod aufgelöst, treten die güterrechtlichen und erbrechtlichen Folgen ein.

Die Bestimmungen im Gesetz zur Auflösung der Ehe sind zwar ausführlich und umfassend. Nachdem aber die Ehe heute vielfach nicht mehr so gelebt wird, wie dies zu Zeiten der Gesetzgebung der Fall war, verfehlen die geltenden Bestimmungen verschiedentlich die Bedürfnisse der Ehepartner.

Hinzu kommt, dass vielen Ehepaaren nicht bewusst ist, welche Folgen bei einer Auflösung der Ehe eintreten können. Oder wussten Sie, dass die Eltern (und wenn diese gestorben sind, die Geschwister) des verstorbenen Ehepartners ein Viertel des gesamten Nachlasses erben, wenn das Ehepaar keine Nachkommen hat? Oder, dass die Kinder beim Tod eines Elternteils Anspruch auf die Hälfte des Nachlasses haben, und diesen unabhängig von der finanziellen Situation des anderen Elternteils herausverlangen können?

Damit solche Regelungen nicht greifen und individuelle Bestimmungen an dessen Stelle treten, gibt es eine Lösung: Die Errichtung eines Ehe- und Erbvertrages. Im öffentlich zu beurkundenden Ehe- und Erbvertrag kann von den gesetzlich vorgesehenen Konsequenzen abgewichen werden. Mit der Bedürfnisabklärung zum Ehe- und Erbvertrag können Sie anhand weniger Fragen herausfinden, ob bei Ihnen aufgrund Ihrer Verhältnisse ein Bedürfnis zur Errichtung eines solchen besteht.

Dass in der ohnehin schon schweren Situation einer Auflösung der Ehe nicht noch böse Überraschungen auftreten, empfiehlt es sich, die persönlichen Verhältnisse vorher zu überprüfen und bei Bedarf entsprechende Massnahmen zu ergreifen. Für eine grundsätzliche Abklärung der rechtlichen Rahmenbedingungen Ihrer Ehe oder Partnerschaft habe ich einen speziellen Ehe- und Partnerschaftscheck entwickelt. Melden Sie sich bei mir, wenn Sie auf diese Weise Ihre Rechte und Pflichten mit wenig Aufwand checken lassen wollen!

Auch wenn es wohl ein eher unangenehmes Thema ist: Denken Sie daran, dass es am Zeitpunkt der Auflösung der Ehe zu spät ist, um solche Regelungen zu treffen. Nehmen Sie sich deshalb schon heute dieser Thematik an und sorgen Sie mit einer guten Lösung dafür, dass Ihr Vermögen so aufgeteilt wird, wie Sie es sich vorstellen!

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