Systemische Rechtsberatung und Prozessführung
Systemische Rechtsberatung und Prozessführung bedeutet, dass in die rechtliche Lösungsfindung die persönliche Grundhaltung mit einzubeziehen ist, dass die Persönlichkeit des Klienten Teil des (Konflikt-)Systems ist.
In jeder rechtlichen Auseinandersetzung erhält die betroffene Person dadurch die Chance, zu erkennen, auf welche Art und Weise sie zu der Entstehung des
Konflikts und seiner Aufrechterhaltung beigetragen hat. Und es ermöglicht ihr, selbst daran etwas zu ändern.
Diese systemische Vorgehensweise ermöglicht uns, unsere ganz individuellen Lösungen auf eine verlässliche Grundlage zu stellen!.
Damit liegt für Sie ein Angebot bereit, das Ihrem eigentlichen Ziel einer Rechtsberatungssituation – die dauerhafte und nachhaltige Klärung eines Sachlage oder eines Konfliktes – näher bringen kann, als durch die üblichen Wege der reinen „Symptombehandlung“.
Anwendungsgebiete
- Erstellung von Eheverträgen, gerade auch bei intakter Ehe
- Lebzeitige Nachfolgeregelungen
- Erstellung von Erbverträgen (mit ganzer Familie), von Erbverzichtsverträgen (mit Ehepartner und Kindern)
- Erstellung von Testamenten
- Scheidungsbegleitung (Unterhalt, Güterrecht, Vermögensauseinandersetzung etc.)
- Sorgerechts- und Kontaktregelungen
- Erbauseinandersetzungen uvm.