Privatpersonen

Rechtsvertretung für Kinder und Jugendliche in familienrechtlichen und kindesschutzrechtlichen Verfahren

Besteht in einem Verfahren ein Interessenkonflikt zwischen Deinem Vater und/oder Deiner Mutter, dann hast Du das Recht, in Deinem eigenen Namen von einem Anwalt / einer Anwältin vertreten zu werden.

Der KinderAnwalt teilt Deinen Eltern, dem Gericht oder der Behörde Deinen Willen mit. Du hast das Recht, vor Gericht und Behörde gehört zu werden. Kinder und Jugendliche haben in Konfliktsituationen eigene Interessen, die vor Gericht angemessen vertreten werden müssen. Ferner sollen die Kinder und Jugendlichen in die Lage versetzt werden, sich alters- und entwicklungsgemäss eine eigene Meinung zu einem Sachverhalt zu bilden.

Dein Recht angehört zu werden

Kinder haben Rechte

Als Kindesverfahrensvertreter habe ich die Aufgabe, die Kinder und Jugendlichen hierbei zu unterstützen, sie zu ermutigen ihre eigene Sicht der Dinge zu formulieren. In einem Gerichtsverfahren vertrete ich die Interessen von Kindern und Jugendlichen gleichberechtigt neben denen von z.B. Eltern.

Als zertifizierter Kinderanwalt bin ich in den folgenden Gebieten tätig: Jugendstrafrecht, Ausländerrecht, Opfervertretung, Namensänderung, Schulverfahren, Adoptionsverfahren, fürsorgerischer Freiheitsentzug, Asylverfahren.
In Verfahren vor Zivil- und Strafgerichten und Kindesschutzbehörden.

Ich habe die Ausbildung „CAS Kindesvertretung“ gemacht und bin zertifizierter Kinderanwalt des Vereins „Kinderanwaltschaft Schweiz“.

Persönlich halte ich mich in meiner Arbeit an die Leitlinie des „Systemischen Kindeswohls„.
(Siehe Zertifikatsarbeit CAS Kindes- und Erwachsenenschutzrecht zhaw 2014 – Christof Bläsi: Das Kindeswohl als Massstab in der Entscheidungsfindung – Versuch einer Checkliste).

In Kürze schalte ich deshalb eine separate Website (www.kinderanwalt.info) für Dich auf.