Unternehmerrecht

Ziel- und zukunftsorientierte Rechtsberatung

Ein VorsorgeAnwalt ist ein Rechtsanwalt, der sich auf die Gestaltung von Vorsorgeregelungen, die Übernahme von Bevollmächtigungen zu Vorsorgezwecken und die Vertretung in betreuungsrechtlichen Verfahren spezialisiert hat.

Und welcher VorsorgeTyp sind Sie? – Als VorsorgeAnwalt habe ich für jeden das Richtige. Für Macher, die sich um ihr Team kümmern. Für kühle Planer, die irgendwann genug Fakten gesammelt haben. Für Gesellige, die am liebsten in Gemeinschaft ihre Dinge regeln.

Als VorsorgeAnwalt bin ich Ihr Partner und Coach auf Augenhöhe für die Macher, strukturierter Umsetzer für die Planer und Moderatoren und begeisternder VorsorgeTrainer für die Teamevents und Teamworkshops. Ich gebe Ihnen Orientierung zu Vorsorgeaufträgen, Vollmachten, Patientenverfügungen und Testamenten. Damit Versäumnisse in der Vorsorge erst gar nicht entstehen.

Als VorsorgeAnwalt biete ich Ihnen verschiedene Leistungen im Bereich des Erwachsenenschutzrechtes, der Vorsorgeregelungen und der Betreuung an:

  • Beratung, Gestaltung, und öffentliche Beurkundung von individuellen Vorsorgeregelungen (wie Vorsorgeauftrag, Testament, Erbvertrag)
  • Beratung, Begleitung und Vertretung in sämtlichen Fragen des Erwachsenenschutzrechtes
  • Beratung und Vertretung von betroffenen Personen, Eltern und Kindern sowie von Verwandten vor den Erwachsenenschutzbehörden und vor Gerichten
  • Betreuung und Erledigung von allen Aufgabenkreisen im Rahmen von gesetzlichen Betreuungen (Beistandschaften)
  • Unterstützung bei der Durchsetzung von Vorsorgeaufträgen und Patientenverfügungen
  • Formulierung und Ausfertigung von individuellen Patientenverfügungen, Betreuungsverfügungen, Heimverträgen, Betreuungsverträgen, Generalvollmachten etc.
  • Beratung und Unterstützung der von Ihnen benannten Bevollmächtigungen und Betreuer; Erstellung von individuellen Bevollmächtigten-Leitfaden; Kontrolle von Bevollmächtigten
  • Umsetzung von konkreten pflegerischen, medizinischen und/oder finanziellen Massnahmen für hilfsbedürftige Personen
  • Vertretung in Konflikten um Vorsorgeregelungen und in pflege- und betreuungsrechtlichen Angelegenheiten, vor Gericht und aussergerichtlich.

Ich berate und unterstütze Sie sehr gerne in diesen relativ jungen Gebieten des Erwachsenenschutzrechtes und des Vorsorgerechtes sowie des Betreuungsrechtes.

In Kürze schalte ich deshalb eine separate Website (www.vorsorgeanwalt.ch) für Sie auf.