Schadenersatz an nicht betreuenden Elternteil
Das Landesgericht Korneuburg hat unter der Leitung des Richters Mag. Robert Altmann ein richtungsweisendes Urteil gesprochen. Eine Mutter wurde zu einer Schmerzengeldzahlung und Übernahme der Kosten einer Therapie des Kindesvaters von gesamt Euro 10.983,75 verurteilt.
Es handelt sich um eine jahrelange Gerichtsodysee, die mit diesem Urteil ihr vorläufiges Ende gefunden hat. Eine Kindesmutter hat über Jahre den Kontakt des gemeinsamen Kindes zum Vater massiv erschwert oder vereitelt und laut Gericht vorsätzlich die Entfremdung zum Kind vorangetrieben. Die Liste der Vorhalte ist lang und der 50-seitige Beschluss gibt Einblick in die wesentlichsten Ereignisse.
Tausende von getrennt lebenden Elternteilen sehen sich immer wieder mit Besuchsboykotten und einer unendlichen Kreativität der entfremdenden anderen Elternteile konfrontiert, warum denn Kontakte der gemeinsamen Kinder mit dem getrennt lebenden Elternteil nicht stattfinden können oder sollen – dabei werden auch strafrechtlich relevante Behauptungen vorgebracht und rechtsgültige Gerichtsbeschlüsse ignoriert. Häufig werden dabei nicht objektivierbare Schutzbedürfnisse entwickelt und die eigene Aversion gegen den Ex-Partner und anderen Elternteil als Ängste auf die Kinder projiziert – diese Kindesentfremdung wird auch, wie im vorliegenden Fall vorsätzlich betrieben – äußerst selten kommt es zu einer Konsequenz für den entfremdenden Elternteil, auch mangels Anerkennung eines strafrechtlichen Tatbestands.
Diese Entscheidung ist zu begrüssen, um entfremdenden Elternteilen Einhalt zu gebieten und das Recht des Kindes auf beide Elternteile entsprechend zu stärken!
http://www.vaeter-ohne-rechte.at/schmerzengeldurteil-fuer-vater/