Eintragung von kirchlichen Stiftungen und Familienstiftungen in das Handelsregister
160111 kirchliche_und_familienstiftungen_neuerungen_2016 (155 kB)Ab dem 01. Januar 2016 sind alle privatrechtlichen Stiftungen verpflichtet, sich ins Handelsregister eintragen zu lassen. Dies betrifft auch die kirchlichen Stiftungen und die Familienstiftungen, die davon bisher ausgenommen waren. Stiftungen, die nach Ablauf der fünfjährigen Übergangsfrist nicht im Handelsregister eingetragen sind, verlieren ihre Rechtspersönlichkeit nicht. Es drohen ihnen jedoch ein … weiterlesen