Aktuelles

Anpassung der Firma – Ablauf der Frist

Alle Aktiengesellschaften, deren Firma (Namen) die Rechtsform nicht enthält, müssen diese bis zum 31. Dezember 2009 nachführen. Dies erfordert eine Statutenänderung, die durch eine Generalversammlung mit öffentlicher Beurkundung beschlossen werden und beim Handelsregister angemeldet werden muss. Unterlässt die AG dies, so nimmt der Handelsregisterführer die Anpassung der Firma von Amtes wegen vor. Solange in den Statuten die Firma nicht angepasst wurde, wird das Handelsregisteramt jede zukünftige Anmeldung einer Statutenänderung abweisen.