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Scheidungsrecht: Aufhebung der Bedenkzeit

Die obligatorische zweimonatige Bedenkzeit im Scheidungsverfahren auf gemeinsames Begehren wird per 01. Februar 2009 aufgehoben. Die Bedenkzeit hatte die gesetzlichen Erwartungen nicht erfüllt und ist – namentlich infolge bereits vorweg unterzeichneter, aber erst nach Ablauf der Zweimonatsfrist versandter Bestätigungen – zu einer blosser Verfahrensformalität geworden.