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GmbH: Ablauf der Frist zur Anpassung der Statuten

Notwendige Anpassung der Statuten der GmbH
Für die Anpassung der Statuten von bestehenden GmbH an das neue Recht hat der Gesetzgeber eine Übergangsfrist von zwei Jahren gesetzt. Diese Frist läuft am 31. Dezember 2009 ab. Werden die Bestimmung der Statuten, die den neuen Vorschriften nicht genügen, nicht fristgerecht angepasst, so fallen sie ersatzlos dahin, soweit nicht dispositive gesetzliche Bestimmungen an ihre Stelle treten.
Unter „Weiter“ finden Sie eine Checkliste zur Abklärung des konkreten Handlungsbedarfes.