Aktuelles

News aus den Handelsregisteramt Zürich

News HRAZH (89 kB)

Das Handelsregisteramt Zürich (HRA ZH) hat in seinen Newsletter vom 07. Dezember 2009 unter anderen auch das Thema der Anpassung der Firmenbezeichnung von Aktiengesellschaften und Genossenschaften an das neue Recht aufgegriffen. Darin wird die gleiche Meinung vertreten wie im http://www.chblaw.ch/anpassung-der-firma-ablauf-der-frist/.
Zur Vermeidung der gerichtlichen Auflösung der Gesellschaft und Durchführung der Liquidation durch das Konkursamt ersucht das HRA ZH die GmbH’s, die bis Heute weder ein Opting-Out noch ein Opting-In beschlossen haben, dringend – auch zur Vermeidung unnötiger Kosten für die Gesellschaft – den rechtmässigen Zustand herzustellen. Das HRA ZH beginnt nun sukzessive, den fraglichen GmbH’s eine einmalige Frist anzusetzen. Danach geht es weiter an den Richter!