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Bevorzugung von Enkelkindern im Erbfall

Zwei parlamentarische Motionen verlangen vom Bundesrat die Abklärung, ob im geltenden Erbrecht ein grundsätzlicher Abpassungsbedarf besteht. Bei dieser erbrechtlichen Auslegeordnung geht es um die Frage, ob das familienpolitische Ziel einer Enkel- und Patchworkfamilien-Bevorzugung erreicht werden kann. Im Vordergrund stehen dabei die Enkelbevorzugung im Erbrecht, die Verbesserung unverheirateter Lebenspartnerschaften und soziale Elternschaft sowie der mögliche Einfluss einer Pflegeversicherung auf das Erbverhalten.