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Miterben in einer Erbengemeinschaft

Wenn ein Mensch verstirbt, hinterlässt dieser in der Regel nicht nur einen einzigen Alleinerben, sondern eine ganze Erbengemeinschaft. Eine solche Erbengemeinschaft entsteht durch die Tatsache, dass mehrere Personen im Rahmen der letztwilligen Verfügung oder von Gesetzes wegen aufgrund der gesetzlichen Erbfolge erbberechtigt sind.