Aktuelles

Alleinzuteilung der elterlichen Sorge

Das Bundesgericht hat mit Urteil vom 27.08.2015 (5A_923/2014) entschieden, dass erhebliche und andauernde Konflikte oder Kommunikationsprobleme zwischen den Eltern die Alleinige Zuteilung des Sorgerechtes an einen Elternteil rechtfertigen können. Massstab dazu ist das Kindeswohl.