Das Unternehmensrecht wird modernisiert
Das Unternehmensrecht soll umfassend modernisiert und den wirtschaftlichen Bedürfnissen angepasst werden. Insbesondere sollen die Corporate Governance verbessert, die Kapitalstrukturen und das Rechnungslegungsrecht neu geregelt sowie die Regeln über die Generalversammlung aktualisiert werden.
Der Bundesrat hat hierzu am 21. Dezember 2007 die Botschaft zur Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrecht verabschiedet.