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Erbrecht unverheirateter Paare

Nichtverheiratete bzw. nicht in einer eingetragenen Partnerschaft lebende Paare stehen sich in den meisten Fällen trotz einer glücklichen und unbeschwerten Beziehung rechtlich wie Fremde und damit oft auch ohne ausreichenden juristischen Schutz gegenüber. In glücklichen Zeiten wird dieser Umstand meist wenig bedacht. In schwierigen Zeiten drohen jedoch grosse und oft nicht mehr überwindbare Hindernisse und Probleme.