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Erbschaftssteuer-Initiative: Handlungsbedarf nach der Ablehnung ?

Im letzten Quartal 2011 haben viele Familien im Sinne von «Sofortmassnahmen» noch kurzfristig Unternehmensanteile und Immobilien auf ihre Nachkommen übertragen (oft verbunden mit einem Nutzniessungsvorbehalt zugunsten des Schenkers). Diese Massnahmen erfolgten aufgrund des Zeitdrucks oft ohne umfassende Planung der Vermögensübertragung. Es hat sich in der Praxis auch gezeigt, dass Nutzniessungen nicht immer eine optimale Lösung sind. Für die letzten 2½ Jahre waren aber allen – auch für Schenkungen – die Hände gebunden. Nach der deutlichen Ablehnung der Initiative vom 14. Juni 2015 eröffnen sich nun wieder neue Möglichkeiten zur Regelung des Nachlasses und der Unternehmensnachfolge.
(Quelle. www.cottonfield.ch)