Aktuelles

Fachtagung Kindesschutz

Artikel 11 der Bundesverfassung der Schweiz lautet: Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung.
Die Tagung will sensibilisieren und ermutigen! Es soll der Bogen gespannt werden zwischen Früherkennung, Interventionsmöglichkeiten, Lernen aus Kinderschutzfehlern und Präventionsmassnahmen. Vertreter der regionalen Versorgungsstrukturen kommen ebenso zu Wort wie international renommierte Fachpersonen (u.a. Prof.Dr. Jörg M. Fegert, Prof.Dr. Kay Biesel).