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Hat ein Vorerbe eine Sicherstellungspflicht ?

Die Verfügung eines Erblassers, dass ein Vorerbe den Überrest von seinem Erbteil an den Nacherben auszuliefern hat, ist so zu verstehen, dass das Vorerbe frei verbraucht werden darf. Dies umfasst einen Dispens von der Sicherstellungspflicht für die Nacherbschaft.