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Internationaler Tag der Kinderrechte

Am 20. November 1989 verabschiedete die UNO die Kinderrechtskonvention, die erstmals einen rechtsverbindlichen Charakter hatte. Sie trat am 20. November 1990 in Kraft. Der 20. November ist seitdem der Internationale Tag der Kinderrechte.

Charakteristisches Merkmal ist dabei ein Perspektivenwechsel vom Schutzgedanken hin zum kindlichen Wohlbefinden. Das Konzept des Kindeswohls unterscheidet sich in seinem Wirkungsgrad entscheidend von früheren Ideen, wie Kindesschutz oder Kinderwohlfahrt, da dem Kind erstmals eigene Rechte zugestanden werden, die mit den Rechten erwachsener Personen vergleichbar sind.

Mehr zum Thema: https://www.stadt-zuerich.ch/sd/de/index/soziokultur/megaphon/tag-der-kinderrechte.html