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Recht des Kindes auf beide Elternteile

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Rechte leiblicher Väter auf Umgang mit ihren Kindern gestärkt. Der EGMR rügte die deutsche Justiz als zu lasch und die Gesetze als lückenhaft.

Geklagt hatte ein Vater, weil die Mutter des gemeinsamen Sohnes Treffen der beiden über Jahre immer wieder verhinderte.

Der EGMR kritisierte, dass das Verfahren viel zu lange dauerte und dem Kläger (dem Vater) gemäss deutschem Recht wenig Mittel zur Verfügung stehen, seinen Rechtsanspruch auf Umgang auch durchzusetzen.

Ausserdem verhängen deutsche Gerichte laut EGMR zu niedrige Strafgelder bei Verstößen gegen richterliche Anordnungen bei Besuchsregelungen.