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Testament auf Fress-Zetteln ?

Zweifel am Vorliegen eines ernstlichen Testierwillens bei Zettel-Testamenten.

Zweifel am Vorliegen eines ernstlichen Testierwillens können sich aus dem Umstand ergeben, dass ein vermeintliches Testament nicht auf einer üblichen Schreibunterlage, sondern auf einem ausgeschnittenen Stück Papier bzw. auf einem zusammengefalteten Bogen Pergamentpapier errichtet worden sind. Weitere Zweifel können darüberhinaus bestehen aufgrund der äusseren und inhaltlichen Gestaltung sowie der Aufbewahrung an einem für Testamente eher ungewöhnlichen Ort.

Die rechtlichen Erwägungen des Oberlandesgerichtes Hamm DE gelten sinngemäss auch für die schweizerische Rechtslage.