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Unternehmensbewertung im Erbrecht vom 02.04.2009

Der Bundesrat sieht in seinem Bericht vom 01. April 2009 bei der erbrechtlichen Übertragung von Unternehmen keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Das geltende Recht stelle dem Eigentümer verschiedene Instrumente zur Verfügung, um die Unternehmensnachfolge sinnvoll zu organisieren und um eine Zerschlagung des Unternehmens nach seinem Tod zu verhindern.