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Vereinheitlichung des schweizerischen Zivilprozessrechtes

Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates ist einstimmig auf den Entwurf einer Schweizerischen Zivilprozessordnung eingetreten. Sie nahm die Vorlage sehr positiv auf, der durch die angestrebte Vereinheitlichung des Zivilprozessrechtes in der Schweiz eine historische Bedeutung zukommt. Während das materielle Zivilrecht in der Schweiz seit über 100 Jahren einheitlich geregelt ist (im Wesentlichen in ZGB und OR), hat zur Zeit noch jeder Kanton seine eigene Prozessordnung und Gerichtsorganisation. Dieser Zustand ist mit gewichtigen Nachteilen verbunden: Einerseits wird dadurch die Durchsetzung materiellen Rechts verteuert und erschwert, andererseits sind die Kantone durch punktuelle Vorgaben des Bundes für den Zivilprozess einem ständigen Anpassungsdruck unterworfen. Nachdem Volk und Stände im Jahr 2000 der Justizreform zugestimmt haben, liegt nun auch die Kompetenz zur Regelung des Zivilprozesses beim Bund.