Vereinheitlichung des Verjährungsrechtes
Der Bundesrat will die Verjährungsfristen im Haftpflichtrecht verlängern, damit auch bei Spätschäden Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können. Darüber hinaus will er im Interesse der Rechtssicherheit das gesamte Verjährungsrecht im Privatrecht vereinheitlichen.