Volljährigenunterhalt
Urteil vom 29.05.2015 des Bundesgerichtes, 5A_179/2015
Nicht nur der getrennt lebende Vater, sondern auch die Mutter hat für den Unterhalt des volljährigen Kindes aufzukommen. Will die volljährige Person den vollen Unterhaltsanspruch geltend machen, muss sie deshalb auch ihre Mutter belangen.