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Der Anwalt als Fachmann im Amt des Schiedsrichters

Der Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen (VQF) sieht in seinen Statuten vor, dass für das Schiedsverfahren, welches in Nachgang zu Sanktionsentscheiden Platz greift, „Fachleute“ als Schiedsrichter walten sollen. Das Bundesgericht hattte sich in seinem Entscheid vom 07. August 2007 sodann mit der Frage auseinanderzusetzen, ob der auserwählte Rechtsanwalt eine „Fachperson“ sei, oder ob es sich bei der Fachperson um eine im spezifischen Fachbereich tätige Person handeln müsse (i.c. Treuhandwesen sowie Offshore-, Steuer- und Geldwäschereirecht). Aufgrund seiner Erfahrung und Tätigkeit wurde der Rechtsanwalt als qualifizierte Person anerkannt, welche dem Begriff „Fachperson“ im Ergebnis durchaus standhalte.