Die Stellvertretung einer einfachen Gesellschaft vom 17.09.2007
Wann ist ein Gesellschafter eine einfachen Gesellschaft dazu ermächtigt, die Gesellschaft gegenüber Dritten zu vertreten? Dieser Frage widmete sich das Bundesgericht in seinem Entscheid vom 15. August 2007. Es verwies darin unter anderem auf die herrschende Lehre, wonach die Ermächtigung eines einzelnen Gesellschafters, die Gesellschaft oder sämtliche Gesellschafter gegenüber Dritten zu vertreten, vermutet werde, sobald ihm die Geschäftsführung überlassen sei. Diese Vermutung sei nach herrschender Lehre und Rechtsprechung gegenüber gutgläubigen Dritten unwiderlegbar.