Schuldanerkennung durch die Geschäftsführerin vom 21.09.2007
Darf man gestützt auf den Eintrag im Handelsregister, wonach A. die Einzelzeichnungsberechtigte Geschäftsführerin einer AG ist, auf deren Berechtigung schliessen, die Gesellschaft zu vertreten? Und ist eine Schuldanerkennung durch die Geschäftsführerin wirksam, wenn sich diese in einem Interessenkonflikt befand, der dem Vertragspartner bekannt war bzw. für ihn erkennbar gewesen wäre? Unter welchen Umständen kann überhaupt von einem Interessenkonflikt gesprochen werden? Diese Fragen stellte sich das Bundesgericht in seinem Urteil vom 13. August 2007 und gab detaillierte Antworten.