Revisionspflicht für Vereine
Am 01. Januar 2008 treten die neuen Bestimmungen zum Revisionsrecht in Kraft. Die neue, rechtsformunabhängige Ausgestaltung der Revisionspflicht bringt für jede Gesellschaftsform kleine oder grössere Veränderungen mit sich.
Für viele Vereine drängt sich nun die Frage auf: Ändert sich auch für die Vereine etwas bezüglich Revisionspflicht? Müssen Vereine in Zukunft auch eine gesetzliche Revision durchführen? Diese Fragen werden im Merkblatt „Revisionspflicht des Vereins nach neuem Recht“ detailliert beantwortet.