Befristung der ärztlich angeordneten fürsorgerischen Unterbringung
Obergericht Zürich: Die ärztliche Unterbringung muss von der KESB bestätigt werden. Ein weiterer ärztlicher Unterbringungsentscheid ist unzulässig.
Obergericht Zürich: Die ärztliche Unterbringung muss von der KESB bestätigt werden. Ein weiterer ärztlicher Unterbringungsentscheid ist unzulässig.