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Deutsches Gericht bestätigt Auslandsbeurkundungen

Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte die Zulässigkeit der Auslandsbeurkundung (Beurkundung für ein deutsches Registergericht) durch einen schweizerischen Notar. Im Oktober 2009 hatte das Landesgericht Frankfurt noch entschieden, dass Auslandsbeurkundungen dem deutschen GmbH-Gesetz widersprechen würden und dass die Übertragung von Stammanteilen an einer deutschen GmbH, welche in der Schweiz beurkundet wurde, nicht in das Register eingetragen werden können.