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Neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht tritt am 01.01.2013 in Kraft

Der Bundesrat hat am 12.01.2011 das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht auf den 01. Januar 2013 in Kraft gesetzt. Die Kantone müssen nun ihre Behördenorganisation teilweise erheblich ändern, um den Anforderungen des neuen Rechts zu genügen.