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Rechnungslegungsrecht und Revisionsrecht

Der Ständerat hat an seiner Sitzung vom 29. November 2010 beschlossen, das Rechnungslegungsrecht und das Revisionsrecht zusammen zu behandeln. Er hat sich dagegen ausgesprochen, das Revisionsrecht getrennt zu behandeln, und weist die Vorlage zurück an den Nationalrat. Der Nationalrat hatte einen Teil des Rechnungslegungsrechtes ausgegliedert. Es ging dabei um die Schwellenwerte, ab welchen Gesellschaften verpflichtet sein sollen, eine Revision durchzuführen.