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Die Verwantwortlichkeit des Verwaltungsrats – Aktuelle Prozesse in der Ostschweiz

Handelt der Verwaltungsrat einer Aktiengesellschaft in absichtlicher oder fahrlässiger Verletzung seiner Pflichten, und führt dabei einen Schaden herbei, so wird er gegenüber der Gesellschaft, den einzelnen Aktionären und den Gesellschaftsgläubigern für den Schaden verantwortlich gemacht.

In zwei Prozessen in der Ostschweiz wird aktuell das Verhalten von Verwaltungsratsmitgliedern auf allfällige Schadenersatzpflichten im Zusammenhang mit ihrer Verantwortlichkeit geprüft. Während der Schadenersatzanspruch i.S. Kreditanstalt Grabs in Liquidation (KAG) vom Handelsgericht des Kantons St.Gallen am 15. November 2007 bereits bejaht wurde, musste der Prozess vor dem Bezirksgericht Arbon i.S. Arbonia Forster Gruppe vorerst ausgesetzt werden.