Doppelresidenz
Entscheid vom 09.10.2015 des Verfassungsgerichtshofes der Republik Österreich: In Hinblick auf den Schutz des Familienlebens (Artikel 8 EMRK) ist das (österreichische) Gesetz (§ 177 Absatz 4 Satz 1 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, ABGB) von den Gerichten dahingehend auszulegen, dass eine „Doppelresidenz“ (zeitlich gleichteilige Betreuung) möglich ist, wenn es aus Sicht des Gerichts für das Kindeswohl am besten ist.