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Keine Erbeinsetzung bei unklarer Testamentsbestimmung

Die Formulierung „Nach dem Tod des Letztversterbenden soll die gesetzliche Erbfolge eintreten“ enthält keine eindeutige gültige Schlusserbeneinsetzung. Der i.c. überlebende Ehegatte konnte somit eine abweichende testamentarische Bestimmungen treffen.
Die rechtlichen Überlegungen des Oberlandesgerichtes Hamm gelten sinngemäss auch für das schweizerische Recht.