Ehegüterrecht: Methoden der Unternehmensbewertung
Das Bundesgericht hat entschieden, dass bei Sachgesamtheiten wie Geschäftsbetrieben die Aktiven und Passiven im Zeitpunkt der güterrechtlichen Auseinandersetzung als Ganzes zu bewerten sind. Am Anfang steht die Frage, ob das Unternehmen weitergeführt wird oder nicht. Je nach Antwort ist der Fortführungswert oder der Liquidationswert zu ermitteln. Der Liquidationswert bestimmt sich nach dem Preis, der für das Unternehmen auf dem Veräusserungsmarkt erhältlich ist. Er gilt als Wertuntergrenze. Der Fortführungswert geht in der Regel von einer zukunftsbezogenen Ertragsbewertung aus und bezieht eine aktuelle Substanzbewertung mit ein. Wenn ein Geschäftsinhaber das Unternehmen voraussichtlich über längere Zeit nicht veräussert, kann eine überwiegende oder gänzliche Bewertung zum Ertragswert sinnvoll sein.