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Konkubinatspaare müssen zweite Säule (Pensionskasse) für den Todesfall regeln vom

Das Bundesgericht hat in einem Grundsatzentscheid entschieden, dass Konkubinatspaare, die im Todesfall das Geld aus der zweiten Säule (u.a. Pensionskasse) der Konkubinatspartnerin oder den -partner überlassen wollen, dies un gewissen Fällen schriftlich festhalten müssen.