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Geschiedenentestament

Für manchen geschiedenen Ehepartner ein Alptraum: In seinem Todesfalle erbt sein geschiedener Ehepartner!
Das kann passieren. Stirbt z.B. die Mutter bei einem Autounfall und das einzige Kind der geschiedenen Ehepartner, das ebenfalls im Unglückswagen sass, am nächsten Tag im Krankenhaus, so erbt für einen Tag das Kind und dann dessen Vater, der geschiedene Ehemann.
Wer dies verhindern will, braucht ein sog. Geschiedenentestament! Lassen Sie sich beraten!