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Gestaltung der Übergänge bei der Ausübung des Besuchsrechtes

Bei der Ausübung des Besuchsrechtes erfolgen die Übergänge von einem Elternteil zum anderen idealerweise dergestalt, dass das Kind von demjenigen Elternteil, bei dem es sich aufhält, zum anderen Elternteil gebracht wird.

In casu: Obhutsberechtigte Mutter war der Meinung, dass für das Kind (und für sie) – nach ihrem Umzug von Zürich nach Luzern – die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmittel zu mühsam sei.
Gutachten vom MMI Maire-Meierhofer-Institut.