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Verhinderung von Besuchsrecht durch Aussagen eines Elternteils – Umfang der Prüfung durch die Rechtsmittelinstanz

Bundesgericht rügt Bezirksrat Meilen wegen unbesehener Übernahme von „unzuverlässigen, ja fragwürdigen Aussagen und Vorwürfe“ eines Elternteils ohne die sachlich gebotene nähere Prüfung.

Die Rüge der Beschwerdeführenden Person, der Bezirksrat habe den für seinen Entscheid massgeblichen Sachverhalt nicht hinreichend geprüft, erwies sich folglich als „offenkundig begründet“.