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Namen und Bürgerrecht der Ehegatten und der Kinder vom 03.07.2007

Name und Bürgerrecht (85 kB)Die vorgesehene Regelung des Namenrechtes hält an der Unveränderlichkeit des Geburtsnamens fest. Die Brautlaute können jedoch erklären, dass sie einen gemeinsamen Familiennamen tragen wollen. Die verheirateten Eltern mit verschiedenen Namen wählen den Namen ihrer geminsamen Kinder. Können sie sich nicht einigen, erhält das Kind den Ledignamen der Mutter. Die Regelung … weiterlesen