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Kein Erbrecht zugunsten der Enkel vom 27.09.2007

„Wenn Dagobert stribt, muss Donald nicht Erbe sein“: Der Ständerat will das schweizerische Erbrecht nicht so umbauen, dass Enkel bevorzugt werden. Er hat an seiner Sitzung vom 26. September 2007 ein Postulat „Anreize zur Bevorzugung von Enkeln im Erbfall“ von Anita Fetz abgelehnt, die damit Enkeln ind ihren jungen Familien mit einer erbrechtlichen Starthilfe unter die Arme greifen wollte. Der Bundesrat und die Mehrheit des Ständerates lehnten das Postulat ab. Es sei nicht Aufgabe des Erbrechtes, Enkeln eine Starthilfe zu geben.