Kinderunterhalt: Konsekutives Masterstudium als Teil der Erstausbildung
Im Anschluss an das Bachelorstudium durchgeführtes Masterstudium ist als Teil einer einheitlichen Erstausbildung zu werten.
Rechtliche Überlegungen des deutschen Bundesfinanzhofes könnten sinngemäss auch für schweizerische Sachverhalte hinzugezogen werden.