Aktuelles

Treuepflicht des Gesellschafters einer GmbH

GmbH-Gesellschafter dürfen im Rahmen ihrer Treuepflicht nicht Gesellschafterversammlung boykottieren und somit Beschlussunfähigkeit herbeiführen. Eine Berufung dieser Gesellschafter auf Beschlussunfähigkeit der Gesellschafterversammlung ist wegen Rechtsmissbrauchs unzulässig.
Die rechtlichen Überlegungen des Oberlandesgerichtes Hamburg gelten sinngemäss auch für das schweizerische Gesellschaftsrecht.