Kindesanhörung – Leitfaden
UNICEF Schweiz und das Marie Meierhofer Institut für das Kind (mmi) haben einen Praxisleitfaden sowie Informationsbroschüren für verschiedene Altersgruppen zur Kindesanhörung herausgegeben.
Alle Dokumente sind für Gerichte, KES-Behörden und auch Kinderanwälte äusserst lesenswert!
Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention sichert dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen es berührenden Angelegenheiten frei zu äussern. In der Realität werden in der Schweiz zwar in gewissen Verfahren, wie zum Beispiel bei Scheidungsverfahren, Kinder heute bereits vermehrt (wenn auch insgesamt noch zu selten) angehört. In anderen Bereichen steht die Umsetzung des Anhörungsrechts ganz am Anfang.